CDU AK Polizei fordert seine Parteikollegen dazu auf, im Bundestag auf jeden Fall gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Die Regierungsparteien werden aufgefordert, sich wenigstens zu enthalten – wenn sie verantwortungsbewusst handeln wollen.

„Eine generelle Legalisierung von Cannabis ist der falsche Weg und wiegt die Konsumenten in eine Sicherheit - bezüglich der Abhängigkeit - die es schlicht nicht gibt“, so der CDU AK Polizei Landesvorsitzende Rainer Staib.

Einige Fachleute weisen nicht umsonst darauf hin, dass Cannabis, vor allem bei Jugendlichen, ein Potential zur psychischen Abhängigkeit hat und dadurch eine Cannabis-Sucht hervorrufen kann. Auch könnten durch den Konsum unangenehme Folgeerkrankungen und Schäden auftreten. Genüge anfangs noch ein einziger Joint, um die gewünschte berauschende Wirkung zu erzielen, so würden dafür später zwei oder drei Joints benötigt. Im Extremfall tritt irgendwann eine gewisse „Gewöhnung“ an die Wirkung der Droge ein und ein Entspannen ohne zu kiffen wird fast unmöglich – ein Teufelskreis beginnt, sei des Öfteren zu lesen, so Staib.

„Was jetzt beschlossen wurde, ist pure Ignoranz dieser Faktenlage und den aktuellen Entwicklungen“, so Staib.

Der AK Landesvorsitzende kann seine Kritik nur noch einmal wiederholen. Die geplanten Regelungen seien weder gesundheitlich verantwortungsbewusst, noch vereinfachen sie die aktuell geltende Rechtsnorm und somit die Strafverfahren. Im Gegenteil, so der Polizeibeamte. „Es werden neue Gesetze notwendig und ein Bürokratiemonster geschaffen, welches nicht im Verhältnis zum gewünschten Erfolg steht“. Die Kontrolle der neu geschaffenen Regelungen würde bei der Polizei landen, die sowieso bereits genug zu tun hätte, so Staib weiter.

Vor allem die geplante Überarbeitung des THC-Grenzwertes stößt bei den Sicherheitskräften auf völligen Unverständnis. So müsse man doch froh über jeden niedrigen Grenzwert bei Drogen sein und nicht darüber nachdenken, auf welchen Wert dieser erhöht werden könne, so Staib abschließend.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

                                                                                                                                                 

Wir begrüßen die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Dadurch wird der Missbrauch von Sozialleistungen sowie der Anreiz zur illegalen Migration verringert. Bezahlkarten sorgen aber auch dafür, dass in den Gemeinschaftsunterkünften wesentlich weniger Bargeld im Umlauf ist, somit die Sicherheit gestärkt und illegale Geschäfte verringert werden können.

Dass rechtlich weiterhin ein Teil der Leistung in Form von Bargeld zur Verfügung gestellt werden muss, ist sicher nicht ganz zielführend und sollte daher lediglich, mit einem vorher definierten Betrag, über die Karte am Automaten und nur im Inland möglich gemacht werden. Auch sollte die Karte bei Bedarf regional über die Postleitzahl begrenzt werden können. Eine Diskriminierung durch die Einführung einer Bezahlkarte, wie von Kritikern befürchtet, sehen wir durch die Ermöglichung zur Barabhebung nicht. Zudem nimmt der elektronische Zahlungsverkehr immer mehr zu, was Kartenzahlungen mittlerweile zur eigentlich gängigen Zahlungsart und Bargeld grundsätzlich unnötig macht.

Aus sicherheitspolitischer Sicht, ist die jetzt geplante bundesweite Einführung als Erfolg und ein Schritt zu einer modernen Migrationspolitik zu sehen.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

Wir begrüßen die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Dadurch wird der Missbrauch von Sozialleistungen sowie der Anreiz zur illegalen Migration verringert. Bezahlkarten sorgen aber auch dafür, dass in den Gemeinschaftsunterkünften wesentlich weniger Bargeld im Umlauf ist, somit die Sicherheit gestärkt und illegale Geschäfte verringert werden können.

Dass rechtlich weiterhin ein Teil der Leistung in Form von Bargeld zur Verfügung gestellt werden muss, ist sicher nicht ganz zielführend und sollte daher lediglich, mit einem vorher definierten Betrag, über die Karte am Automaten und nur im Inland möglich gemacht werden. Auch sollte die Karte bei Bedarf regional über die Postleitzahl begrenzt werden können. Eine Diskriminierung durch die Einführung einer Bezahlkarte, wie von Kritikern befürchtet, sehen wir durch die Ermöglichung zur Barabhebung nicht. Zudem nimmt der elektronische Zahlungsverkehr immer mehr zu, was Kartenzahlungen mittlerweile zur eigentlich gängigen Zahlungsart und Bargeld grundsätzlich unnötig macht.

Aus sicherheitspolitischer Sicht, ist die jetzt geplante bundesweite Einführung als Erfolg und ein Schritt zu einer modernen Migrationspolitik zu sehen.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

Wir begrüßen die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Dadurch wird der Missbrauch von Sozialleistungen sowie der Anreiz zur illegalen Migration verringert. Bezahlkarten sorgen aber auch dafür, dass in den Gemeinschaftsunterkünften wesentlich weniger Bargeld im Umlauf ist, somit die Sicherheit gestärkt und illegale Geschäfte verringert werden können.

Dass rechtlich weiterhin ein Teil der Leistung in Form von Bargeld zur Verfügung gestellt werden muss, ist sicher nicht ganz zielführend und sollte daher lediglich, mit einem vorher definierten Betrag, über die Karte am Automaten und nur im Inland möglich gemacht werden. Auch sollte die Karte bei Bedarf regional über die Postleitzahl begrenzt werden können. Eine Diskriminierung durch die Einführung einer Bezahlkarte, wie von Kritikern befürchtet, sehen wir durch die Ermöglichung zur Barabhebung nicht. Zudem nimmt der elektronische Zahlungsverkehr immer mehr zu, was Kartenzahlungen mittlerweile zur eigentlich gängigen Zahlungsart und Bargeld grundsätzlich unnötig macht.

Aus sicherheitspolitischer Sicht, ist die jetzt geplante bundesweite Einführung als Erfolg und ein Schritt zu einer modernen Migrationspolitik zu sehen.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

AK Polizei in der CDU zur Kritik der Stuttgarter Zeitung über die Tricks des Herrn Strobl.

Die Einstellungsoffensive bei der Polizei ist ein Erfolgsmodell. Durch dieses Konzept konnten die Pensionierungen in den vergangenen Jahren abgefangen und jetzt eine Trendumkehr geschaffen werden.

11.000 Einstellungen seit 2016 sind eine Ansage. Dafür müssen erst einmal interessierte und geeignete Bewerber gefunden und diese dann auf qualitativ hochwertigem Niveau ausgebildet werden. Dass dann nicht alle durchs Ziel kommen oder sich im Laufe der Zeit anderweitig entscheiden, liegt in der Natur der Sache.

Es zeigt zum einen die hohen Anforderungen, die an einen Bewerber oder an eine Bewerberin im Laufe der Ausbildung gestellt werden, aber natürlich auch die Herausforderungen und den Wettkampf, dem sich die Polizei, im Vergleich mit anderen Berufen, stellen muss.

An ersterem sollten wir nicht rütteln. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen sich rechtlich, taktisch und psychologisch auf höchstem Niveau wiederfinden. Dazu ist eine umfangreiche und intensive Ausbildung nötig, die keine Abstriche ermöglichen darf. Es geht hierbei um nicht weniger, als die Sicherheit eines ganzen Landes, für welche sich die Kolleginnen und Kollegen später verantwortlich zeigen müssen. An zweitem, dem „Werben um die besten Köpfe“, müssen wir uns als Polizei in der Tat dem Wettbewerb stellen und noch attraktiver werden. Aber auch hierbei wurden erst kürzlich mit dem Besoldungsanpassungegesetz die ersten Weichen gestellt.

Was die Kritik der Stuttgarter Zeitung angeht, dass der Innenminister an den Zahlen zur Polizeistärke in Stuttgart „getrickst“ hätte, sehe ich als pure Polemik und Effekthascherei an. Dass Soll und Ist unterschiedlich sind, liegt ebenfalls in der Natur Sache und ist in allen Bereichen zu finden. Brutto und netto kennen wir ja nicht nur von der Gehaltsabrechnung. Dass jetzt aber schon zu viele Ist-Stellen schlecht geredet werden, verwundert einen schon. Dieses müsste doch eher positiv Anklang finden und honoriert werden. Dass Kranke, Schwangere und junge Eltern in den tatsächlichen Zahlen zu finden sind, ist ebenfalls nur konsequent – gehören sie doch zur Dienststelle.

Fakt ist also, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung Zeit braucht, dass Bewerber nicht auf den Bäumen wachsen und eine Ausbildungsstätte im Ballungsraum Stuttgart erst einmal neu aufgebaut werden musste. Denn zur Wahrheit gehört auch, dass mit der Polizeireform unter grün/rot, gewachsene Ausbildungsstrukturen im Land komplett zerstört wurden.

Das Ziel muss jetzt sein, den Blick nach vorne zu werfen und die Mehreinstellungen in den kommenden Jahren entsprechend der Belastungszahlen zu verteilen. Weiter gilt es den Polizeiberuf so attraktiv, wie möglich zu gestalten und dabei gleichzeitig Bezahlung und ein modernes Arbeitsumfeld im Blick zu haben. Die ständigen Negativmeldungen bewirken diesbezüglich eher das Gegenteil.

Rainer Staib

Landesvorsitzender

„Eine generelle Legalisierung von Cannabis ist der falsche Weg und wiegt die Konsumenten in eine Sicherheit - bezüglich der Abhängigkeit - die es schlicht nicht gibt“, so der CDU AK Polizei Landesvorsitzende Rainer Staib.

Einige Fachleute weisen nicht umsonst darauf hin, dass Cannabis, vor allem bei Jugendlichen, ein Potential zur psychischen Abhängigkeit hat und dadurch eine Cannabis-Sucht hervorrufen kann. Auch könnten durch den Konsum unangenehme Folgeerkrankungen und Schäden auftreten. Genüge anfangs noch ein einziger Joint, um die gewünschte berauschende Wirkung zu erzielen, so würden dafür später zwei oder drei Joints benötigt. Im Extremfall tritt irgendwann eine gewisse „Gewöhnung“ an die Wirkung der Droge ein und ein Entspannen ohne zu kiffen wird fast unmöglich – ein Teufelskreis beginnt, sei des Öfteren zu lesen, so Staib.

„Was Minister Lauterbach in seinem Referentenentwurf jetzt vorlegt, grenzt an pure Ignoranz dieser Faktenlage und den aktuellen Entwicklungen“, so Staib. Haben wir nicht schon Probleme genug mit Personengruppierungen, die jedes Wochenende alkoholisiert für Ärger in den Großstädten sorgen? Welches Signal will die Politik durch die Legalisierung geben, fragt sich Rainer Staib? Vor allem stellen sich die Polizisten die Frage, wie die im Gesetz beschriebenen Regelungen überwacht werden sollen. Erlaubt seien der Besitz nur bis zu 25 Gramm. Zudem dürfe an 18 bis 21-Jährige maximal 30 Gramm pro Monat abgegeben werden. Dazu komme noch, dass in Gegenwart von Kindern, in Fußgängerzonen und zu bestimmten Abständen zu Kitas, Schulen, Sportstätten und Spielplätzen nicht gekifft werden dürfe. „Zusammengefast muss man doch erkennen, dass bei so umfangreich geplanten weiteren Einschränkungen des Cannabiskonsums die Legalisierung falsch ist“.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

                                                                                                                                                 

 

 

 

 

 

 

 

 
     Christian Gehring
 Polizeipolitischer
 Sprecher der
 CDU Landtagsfraktion
 Thomas Blenke
 Innenpolitischer 
 Sprecher der
 CDU Landtagsfraktion
  CDU Landtagsfraktion